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   OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21   

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OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21 (https://dejure.org/2022,25130)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.09.2022 - 2 LA 398/21 (https://dejure.org/2022,25130)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. September 2022 - 2 LA 398/21 (https://dejure.org/2022,25130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerungsausschluss; ernstliche Zweifel; Facebook; Facebook-Like; Gefällt mir; Haftbedingungen; Öcalan; PKK; richterliche Überzeugungsbildung; Unterstützungshandlung; YXK/JXK; Zulassungsantrag

  • rechtsportal.de

    Einbürgerungsausschluss; ernstliche Zweifel; Facebook; Facebook-Like; Gefällt mir; Haftbedingungen; Öcalan; PKK; richterliche Überzeugungsbildung; Unterstützungshandlung; YXK/JXK; Zulassungsantrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Der Einbürgerungsausschluss gemäß § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt den Zweck, denjenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung zu geben, bei denen zumindest der begründete Verdacht besteht, dass sie Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützen, die für den deutschen Staat, in den sie eingebürgert werden wollen, wesentlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 14; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 14).

    Sie muss zudem zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08, juris Rn 16; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1 /11, juris Rn. 19; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 18).

    Allerdings stellt es noch kein Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG dar, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung der inkriminierten Ziele befürwortet und lediglich dies durch die Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 20, 25, 30; Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 20).

    Das Verwaltungsgericht hat aufgrund einer wertenden Betrachtung der im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Umstände (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5) geprüft, ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt.

    Einzelne Unterstützungshandlungen zugunsten einer Organisation hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers oder der Ausländerin mit den unzulässigen Bestrebungen dieser Organisation zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 57).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Der Einbürgerungsausschluss gemäß § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt den Zweck, denjenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung zu geben, bei denen zumindest der begründete Verdacht besteht, dass sie Bestrebungen gegen Schutzgüter unterstützen, die für den deutschen Staat, in den sie eingebürgert werden wollen, wesentlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 14; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 14).

    Sie muss zudem zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08, juris Rn 16; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1 /11, juris Rn. 19; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 18).

    Allerdings stellt es noch kein Unterstützen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG dar, wenn jemand allein einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung der inkriminierten Ziele befürwortet und lediglich dies durch die Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20/05, juris Rn. 20, 25, 30; Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08, juris Rn. 20).

  • OVG Bremen, 18.05.2022 - 2 LC 334/20

    Einbürgerungsausschluss; Facebook; PKK; PyD; Unterstützungshandlung; YPG

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Einzelne Unterstützungshandlungen zugunsten einer Organisation hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers oder der Ausländerin mit den unzulässigen Bestrebungen dieser Organisation zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 57).

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass aus der Unterstützung einer nicht ausdrücklich verbotenen Organisation, selbst wenn sie der PKK nahesteht, nicht automatisch auf eine Unterstützung der einbürgerungsschädlichen Ziele der PKK, namentlich die Gefährdung auswärtiger Belange der Bundesrepublik Deutschland durch die Aufrechterhaltung militärischer Kampfeinheiten im kurdischen Siedlungsgebiet der Türkei, geschlossen werden kann (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 88 betreffend die Unterstützung der syrischen PYD).

    In diesem Fall bedarf es vielmehr der einzelfallbezogenen Würdigung von Bedeutungsgehalt und Reichweite der jeweiligen Unterstützungshandlungen unter Auswertung der Kenntnis- und Motivlage der Einbürgerungsbewerberin (OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Das Verwaltungsgericht hat aufgrund einer wertenden Betrachtung der im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Umstände (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5) geprüft, ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt.

    Einzelne Unterstützungshandlungen zugunsten einer Organisation hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers oder der Ausländerin mit den unzulässigen Bestrebungen dieser Organisation zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 57).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 5 B 51.08

    Einbürgerung, Ausschlussgrund, freiheitliche demokratische Grundordnung, Tablighi

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Das Verwaltungsgericht hat aufgrund einer wertenden Betrachtung der im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Umstände (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5) geprüft, ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt.

    Einzelne Unterstützungshandlungen zugunsten einer Organisation hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers oder der Ausländerin mit den unzulässigen Bestrebungen dieser Organisation zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 57).

  • BVerwG, 20.02.2018 - 1 B 3.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Unterstützung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Das Verwaltungsgericht hat aufgrund einer wertenden Betrachtung der im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Umstände (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018- 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn. 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5) geprüft, ob nach diesen Grundsätzen eine tatbestandsmäßige Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vorliegt.

    Einzelne Unterstützungshandlungen zugunsten einer Organisation hindern als tatsächliche Anhaltspunkte die Einbürgerung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG zudem nur und erst dann, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers oder der Ausländerin mit den unzulässigen Bestrebungen dieser Organisation zu indizieren (BVerwG, Beschl. v. 20.02.2018 - 1 B 3/18, juris Rn. 5; Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11, juris Rn 20; Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 20.05, juris Rn. 19, Beschl. v. 27.01.2009 - 5 B 51.08, juris Rn. 5; OVG Bremen, Urt. v. 18.05.2022 - 2 LC 334/20, juris Rn. 57).

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Dem Zulassungsvorbringen gelingt es nicht, die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Voraussetzungen des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG seien nicht erfüllt, weil keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass die Klägerin Bestrebungen unterstütze oder unterstützt habe, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Dem Zulassungsvorbringen gelingt es nicht, die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Voraussetzungen des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG seien nicht erfüllt, weil keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass die Klägerin Bestrebungen unterstütze oder unterstützt habe, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage zu stellen (vgl. zu diesem Maßstab OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Bremen, 16.09.2022 - 2 LA 398/21
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung folgen schließlich auch nicht aus dem bei wohlwollender Auslegung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 25 m.w.N.) auch dem Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzuordnenden Einwand der Beklagten, die Klägerin habe durch die "Gefällt mir"- Markierungen der Seiten verschiedener Regionalverbände der YXK/JXK Unterstützungshandlungen zugunsten der PKK vorgenommen.
  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594

    Leinenzwang für Schäferhunde wegen konkreten Gefahr

  • OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21

    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten;

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2021 - 10 LA 250/20

    Jägerprüfung, deutsche; Prüfungsprotokoll

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 1 LA 285/20

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle mit neun

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 12 A 4504/19

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • OVG Bremen, 08.04.2020 - 2 LA 14/20

    Dienst zu ungünstigen Zeiten; Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall;

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

    Aus den hiergegen vorgebrachten Einwänden, es handele sich bei der Straffälligkeit des Klägers um eine abgeschlossene Phase der Jugenddelinquenz, der Kläger habe sich durch den Strafvollzug und die angetretene Ausbildung gefestigt und auch die psychiatrische Behandlung erweise sich als wesentlicher unterstützender Aspekt, ergibt sich nicht, dass das erstinstanzliche Gericht die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung, auf deren Überprüfung der Senat im Berufungszulassungsverfahren beschränkt ist (OVG Bremen, Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5), überschritten hat.
  • OVG Bremen, 03.11.2022 - 2 LA 52/22

    Aufstiegsfortbildung; berufliche Bildung; Berufsbetreuer; Curator de jure;

    Dabei ist zur Darlegung des Zulassungsgrundes die für fallübergreifend gehaltene Frage auszuformulieren sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht und dass sie entscheidungserheblich ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 21).
  • OVG Bremen, 13.03.2023 - 2 LA 301/21

    Ernsthaftes Drohen einer Wiederholung als ausreichend für die Begründung eines

    Die Grenzen tatrichterlicher Überzeugungsbildung sind vielmehr erst dann überschritten, wenn das Verwaltungsgericht gesetzliche Beweisregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst von einer offensichtlich sachwidrigen und damit willkürlichen Entscheidung auszugehen ist (OVG Bremen, Beschl. v. 08.04.2020 - 2 LA 14/20, juris Rn. 12; Beschl. v. 12.07.2022 - 2 LA 362/21, juris Rn. 13; Beschl. v. 16.09.2022 - 2 LA 398/21, juris Rn. 14; OVG NW, Beschl. v. 28.07.2021 - 12 A 4504/19, juris Rn. 5 m.w.N.; Bay. VGH , Beschl. v. 11.04.2017 - 10 ZB 16.2594, juris Rn. 5).
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